In der Zusammenstellung sind die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) aufgenommen, die zurzeit ein aktuelles Gesetz für Diakoninnen und Diakone haben. Dadurch können Informationen abgerufen und Impulse aufgegriffen werden für die Gliedkirchen, die entweder einen eigenen neuen Gesetzesentwurf vorbereiten oder für die Gliedkirchen, die ihr eigenes Gesetz den jeweiligen Veränderungsprozessen anpassen wollen.
Insbesondere ist diese Zusammenfassung auch mit der Erwartung verbunden, dass es vielleicht gelingen könnte, zukünftig ein einheitliches Gesetz für Diakoninnen und Diakone im Kontext der EKD zu erstellen und zu verabschieden, um damit auch die vielfältigen Gesetze der Gliedkirchen zu vereinheitlichen. Am Ende wird dann zusammenfassend auf die verschiedenen Herausforderungen und Eckpunkte hingewiesen, die aus Sicht des VEDD von besonderer Bedeutung sind.