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Ab 2025 wird der VEDD e.V. einmal im Jahr bis zu fünf diakonische Abschlussarbeiten mit jeweils 400 Euro prämieren und online veröffentlichen.

Bewerben können sich alle Studierenden, die in einer der Ausbildungsstätten des VEDD ihre Ausbildung/ihr Studium als Diakon:in machen. Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme sind dem Richtlinien- und Kriterienkatalog zu entnehmen.

Mögliche Themenkomplexe der Arbeit sind:

  • Innovative Ideen für Kirche und Diakonie der Zukunft
  • Neue diakonische Praxis
  • Zeitgemäße Entwicklung von Amt und weiteren Berufen im Diakonat
  • Diakonische Perspektive auf aktuelle, gesellschaftliche Themen
  • Organisationsentwicklung der diakonischen Gemeinschaften im VEDD

Doch auch weitere Themen, die diakonische oder gemeinschaftliche Relevanz haben, sind möglich.

Eine Kommission entscheidet, welche Arbeit prämiert und veröffentlicht wird. Die Kommission setzt sich zusammen aus drei bis fünf Mitgliedern, die vom VEDD-Vorstand berufen werden, darunter mindestens eine Person aus dem Hochschulbereich und eine Person aus dem Fachschulbereich.

Die Bewerbungsfrist ist jeweils der 28.2. Die Arbeit wird digital im PDF-Format beim VEDD eingereicht. Die weiteren einzureichenden Unterlagen sind dem Richtlinien- und Kriterienkatalog zu entnehmen. Bis 30. Juni entscheidet die Kommission, ob eine Arbeit prämiert wird.

Alle Unterlagen müssen bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle gesendet werden.

  1. Bewerbungen können sich Studierende in Ausbildung/Studium zum/zur Diakon:in, die einer Ausbildungsstätte oder einer Gemeinschaft angehören, die Mitglied im VEDD ist.
  2. Die Zuwendungen sind nicht zweckgebunden.
  3. Ausnahmeregelungen oder Fristverlängerungen müssen vorab beim VEDD beantragt werden.
  4. Ausbildungs- und Mitgliedsgemeinschaften sind nicht antragsberechtigt.
  5. Die Arbeit ist zum Stichtag nicht älter als zwei Jahre. Als Stichtag gilt der Termin der Be- werbungsabgabe innerhalb der Bewerbungsfrist.
  6. Die Arbeit beschäftigt sich mit einem diakonischen oder gemeinschaftlich relevanten Thema.
  7. Der VEDD prüft die Bewerbungen und entscheidet über die Vergabe.
  8. Eine Prämierung ist nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des VEDD möglich.
  9. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Prämierung.
  10. Der Veröffentlichung der Arbeit sowie Teilen daraus und Namensnennung in den Medien des VEDD wird durch den/die Bewerber:in ausdrücklich zugestimmt.

1. Ziel und Gegenstand der Prämierung

Der VEDD stellt einen Prämienfonds für Studierende in Ausbildung/Studium zum/zur Diakon:in bereit, die gemäß der allgemeinen Grundsätze zur Vergabe, eine diakonische Abschlussarbeit mit der Note 2,0 oder besser abgeschlossen haben.

2. Bewerbungsberechtigte

Bewerbungsberechtigte sind Studierenden in Ausbildung/Studium zum/zur Diakon:in, die einer Ausbildungsstätte oder Gemeinschaft angehört, die Mitglied im VEDD sind.

3. Art und Höhe der Prämie

  • Die Prämie ist begrenzt auf maximal € 400,- Euro.
  • Die Prämie ist einmalig und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Eine Vereinbarung regelt das Verfahren und wird von Seiten der/des Bewer- bers:in und des Zuwendungsgebers unterzeichnet.

4. Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungen sind jeweils vom 01.10. bis 28.02. digital an die Geschäftsstelle des VEDD zu richten. Bewerbungsformulare sind in der VEDD-Geschäftsstelle oder online auf der Website des VEDD erhältlich.

Der Bewerbung beizufügen ist:

  • eine Ausbildungsbestätigung/Immatrikulationsbescheinigung,
  • Abschlussarbeit im PDF-Format inkl. aller Anlagen
  • Mitteilung über die Abschlussnote der Arbeit
  • ein Abstract über den Inhalt der Arbeit, maximal 800 Zeichen
  • ein Motivationsschreiben
  • ein Lebenslauf
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