Skip to content

Seit 2025 prämiert der VEDD e.V. einmal im Jahr bis zu fünf diakonische Abschlussarbeiten mit jeweils 400 Euro und veröffentlicht diese online.

Die Bewerbungsfrist für 2025 ist bereits abgelaufen. Bis 1. Oktober 2025 werden wir an dieser Stelle die Bewerbungsfrist für 2026 veröffentlichen.

Bewerben können sich alle, die in einer der Ausbildungsstätten des VEDD ihre Ausbildung/ihr Studium als Diakon:in machen bzw. gemacht haben. Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme sind dem Richtlinien- und Kriterienkatalog zu entnehmen.

Mögliche Themenkomplexe der Arbeit sind:

  • Innovative Ideen für Kirche und Diakonie der Zukunft
  • Neue diakonische Praxis
  • Zeitgemäße Entwicklung von Amt und weiteren Berufen im Diakonat
  • Diakonische Perspektive auf aktuelle, gesellschaftliche Themen
  • Organisationsentwicklung der diakonischen Gemeinschaften im VEDD

Doch auch weitere Themen, die diakonische oder gemeinschaftliche Relevanz haben, sind möglich.

Eine Kommission entscheidet, welche Arbeit prämiert und veröffentlicht wird. Die Kommission setzt sich zusammen aus drei bis fünf Mitgliedern, die vom VEDD-Vorstand berufen werden, darunter mindestens eine Person aus dem Hochschulbereich und eine Person aus dem Fachschulbereich.

Die Arbeit wird digital bis zur Bewerbungsfrist im PDF-Format beim VEDD eingereicht. Die weiteren einzureichenden Unterlagen sind dem Richtlinien- und Kriterienkatalog zu entnehmen. Danach entscheidet die Kommission, ob eine Arbeit prämiert wird.

Alle Unterlagen müssen bitte per Upload an die Geschäftsstelle gesendet werden. Das entsprechende Formular wird an dieser Stelle für den Bewerbungszeitraum freigeschaltet.

  1. Bewerben können sich alle, die ihre Ausbildung oder ihr Studium zum/zur Diakon:in in einer dem VEDD angegliederten Ausbildungsstätte machen bzw. gemacht haben und die einer Gemeinschaft angehören, die Mitglied im VEDD ist.
  2. Die Zuwendungen sind nicht zweckgebunden.
  3. Ausnahmeregelungen oder Fristverlängerungen müssen vorab beim VEDD beantragt werden.
  4. Ausbildungs- und Mitgliedsgemeinschaften sind nicht antragsberechtigt.
  5. Die Arbeit ist zum Stichtag nicht älter als zwei Jahre. Als Stichtag gilt der Termin der Bewerbungsabgabe innerhalb der Bewerbungsfrist.
  6. Die Arbeit beschäftigt sich mit einem diakonischen oder gemeinschaftlich relevanten Thema.
  7. Der VEDD prüft die Bewerbungen und entscheidet über die Vergabe.
  8. Eine Prämierung ist nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des VEDD möglich.
  9. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Prämierung.
  10. Der Veröffentlichung der Arbeit sowie Teilen daraus und Namensnennung in den Medien des VEDD wird durch den/die Bewerber:in ausdrücklich zugestimmt.

1. Ziel und Gegenstand der Prämierung

Der VEDD stellt einen Prämienfonds für Studierende in Ausbildung/Studium zum/zur Diakon:in bereit, die gemäß der allgemeinen Grundsätze zur Vergabe, eine diakonische Abschlussarbeit mit der Note 2,0 oder besser abgeschlossen haben.

2. Bewerbungsberechtigte

Bewerbungsberechtigte sind Studierenden in Ausbildung/Studium zum/zur Diakon:in, die einer Ausbildungsstätte oder Gemeinschaft angehört, die Mitglied im VEDD sind.

3. Art und Höhe der Prämie

  • Die Prämie ist begrenzt auf maximal € 400,- Euro.
  • Die Prämie ist einmalig und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Eine Vereinbarung regelt das Verfahren und wird von Seiten der/des Bewer- bers:in und des Zuwendungsgebers unterzeichnet.

4. Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungen sind jeweils vom 01.10. bis 28.02. digital an die Geschäftsstelle des VEDD zu richten. Bewerbungsformulare sind in der VEDD-Geschäftsstelle oder online auf der Website des VEDD erhältlich.

Der Bewerbung beizufügen ist:

  • eine Ausbildungsbestätigung/Immatrikulationsbescheinigung,
  • Abschlussarbeit im PDF-Format inkl. aller Anlagen
  • Mitteilung über die Abschlussnote der Arbeit
  • ein Abstract über den Inhalt der Arbeit, maximal 800 Zeichen
  • ein Motivationsschreiben
  • ein Lebenslauf
An den Anfang scrollen