Der VEDD stellt für Schüler:innen/Studierende in Ausbildung/Studium zum/zur Diakon:in Fördergelder bereit, die im Rahmen der Ausbildung ein diakonisches Auslandssemester/ Pflichtpraktikum/Berufsanerkennungsjahr im Ausland absolvieren, das in den Ausbildungsordnungen verankert ist.
Auslandssemester/Auslandspraktika tragen zur Persönlichkeitsentwicklung und diakonischen Haltung junger Menschen bei. Sie dienen dem Kennenlernen fremder Länder, Völker und Kulturen bei und ermöglichen persönliche Begegnungen zwischen Menschen verschiedenerer Herkunft und Nationalitäten. Durch die vielfältigen Formen gemeinsamen Erlebens, Lernens und Arbeitens vermittelt sich kirchlich-diakonische Arbeit und die Kommunikation des Evangeliums in ihrer eigenen und spezifischen Form und trägt zu einem erweiterten Verständnis des Lebens in der einen Welt – und ihrer Kirche – bei.
Der Richtlinien- und Kriterienkatalog wurde im Vorstand des VEDD am 18.9.2018 beschlossen und tritt mit dem Beschluss in Kraft.
Praktikumsberichte – Auszüge
Diakonische Verantwortung – ein Praktikum in Brasilien
Sarah Gatawis, die Gemeindepädagogik und Diakonie an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe studiert, hat ein Auslandssemester…
- Anträge können von Schüler_innen / Studierenden in Ausbildung / Studium zum/zur Diakon_in gestellt werden, die einer Ausbildungsstätte oder Gemeinschaft angehören, die Mitglied im VEDD ist.
- Die Zuwendungen sind zweckgebunden für Kosten während des diakonischen Auslandssemesters / Pflichtpraktikums / Berufsanerkennungsjahrs im Ausland.
- Die Verantwortung für den Ablauf und Inhalt des Auslandssemester / Pflichtpraktikums / Berufsanerkennungsjahres im Ausland obliegt der Antragssteller_in.
- Ausnahmeregelungen / Fristverlängerungen müssen vorab beim VEDD beantragt werden.
- Ausbildungs- und Mitgliedsgemeinschaften sind nicht antragsberechtigt.
- Die Zuschüsse sind Finanzierungshilfen. Die Antragsteller_in soll neben dem Einsatz von Eigenmitteln und dem Zuschuss des VEDD auch weitere Finanzierungsmöglichkeiten
prüfen und beantragen. Insbesondere sind dies Zuschüsse oder Stipendien der Kirchen, der Diakonie, der Mitgliedsgemeinschaften, der Gemeinden und Bezirke, des Landes und des Bundes - Der VEDD prüft die Anträge und entscheidet über die Vergabe.
- Eine Förderung ist nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des VEDD möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
1. Ziel und Gegenstand der Förderung
Der VEDD stellt Fördergelder für Schüler_innen / Studierenden in Ausbildung / Studium zum/zur Diakon_in bereit, die einen Auslandsaufenthalt mit diakonischen Profil planen, welcher im Rahmen ihrer Ausbildung liegt und in der Ausbildungsordnung verankert ist,
- für ein Auslandssemester
- für ein Berufsanerkennungsjahr
- für ein Praktikum
im Arbeitsfeld der Diakonie und Kirche im Ausland.
Das Auslandssemerster / Pflichtpraktikum / Berufsanerkennungsjahr dient der diakonischen – beruflichen – fachlichen und persönlichen Entwicklung der Schüler_innen / Studierenden
in Ausbildung / Studium zum/zur Diakon_in. Die Verantwortung für den Ablauf und Inhalt der Maßnahme obliegt der / dem Antragssteller_in.
2. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Schüler_innen / Studierenden in Ausbildung / Studium zum/zur Diakon_in, die einer Ausbildungsstätte oder Gemeinschaft angehört, die Mitglied im VEDD ist.
3. Art und Höhe der Förderung
- Die Förderung ist begrenzt auf maximal € 1.000 Euro.
- Der Zuschuss ist einmalig und muss nicht zurückgezahlt werden.
- Eine Vereinbarung regelt das Verfahren und wird von Seiten der / des Antragstellerin und des Zuwendungsgebers unterzeichnet.
- Eine Kurzbeschreibung des Praktikums / des Semesters sowie ein Finanzierungsplan ist dem Antrag beigefügt.
Im Falle eines Austritts aus der Gemeinschaft / Ausbildungsstätte; eines Abbruchs oder einer Kündigung während des Auslandssemesters / Pflichtpraktikums / Berufsanerkennungsjahres
im Ausland ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen. Die Höhe der Rückzahlung wird in der Geschäftsstelle aufgrund der vorgelegten Begründungen festgelegt. Im Falle eines Wechsels der Einsatzstelle wird der VEDD über die mit der Ausbildungsstätte vereinbarte Regelung informiert.
4. Das Antragsverfahren
Die Anträge sind jeweils vor Antritt des Auslandsaufenthaltes bis zum 15.12. bzw. 15.6. an den / die Geschäftsführer_in des VEDD zu stellen. Antragsformulare sind in der VEDD-Geschäftsstelle oder unter Downloads erhältlich. Dem Antrag beizufügen ist
- eine Ausbildungsbestätigung / Immatrikulationsbescheinigung,
- eine Bestätigung der Praktikumsstelle und Hochschule,
- ein Nachweis der jeweiligen Ausbildungsstätte, der das Auslandssemester/Auslandspraktikum / Berufsanerkennungsjahr vorsieht
- die Beschreibung der auszuführenden Tätigkeit
- ein Motivationsschreiben
- ein Lebenslauf
- ein Finanzierungsplan, in dem auch die andere Finanzierungsleistungen und Unterstützungen zur Sicherung der Maßnahme aufzeigt.
5. Bericht über das Auslandssemester / Auslandspraktikum / Berufsanerkennungsjahr
Nach der Beendigung des Auslandssemester /Pflichtpraktikums / Berufsanerkennungsjahr im Ausland erhält der VEDD einen Bericht über das erreichte Ziel und gibt Impulse für den VEDD, die Gemeinschaften und die BDK. Dazu ist das VEDD-Berichtsformular zu nutzen.