Skip to content

Bitte beachten: Bestellungen von Diakonenkreuzen bitte über euer jeweiliges Gemeinschaftsbüro abwickeln. Die Geschäftsstelle kann fortan leider keine Diakon:innenkreuze an Privatpersonen versenden. (Den Kontakt zu eurem Gemeinschaftsbüro findet ihr hier.)

Das Diakonenkreuz ist kein liturgisches Element, sondern ein Standesabzeichen. 1925 wurde es vom Deutschen Diakonenverein (DDV) ins Leben gerufen, um den Beruf des Diakons in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und um das Monopol für die Bezeichnung „Diakon“ sichtbar zu machen. Das Berufs- und Berufungssymbol ist seit Jahrzehnten verbindendes Element der verschiedenen Gemeinschaften in Deutschland. Es soll das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken und die Identifizierung mit dem Verband sichtbar machen. Das Kreuz wird bei der Einsegnung verliehen und muss auch heute noch beim Ausscheiden aus der Gemeinschaft zurückgegeben werden.

Das Diakonenkreuz ist gesetzlich geschützt. Der VEDD hält ein Patent auf das Kreuz mit dem D unter dem Querbalken. Es wurde 2020 beim Bundespatentamt wieder um zehn Jahre verlängert.

Diakoninnen und Diakone der Mitgliedsgemeinschaften sind berechtigt das Diakonenkreuz zu tragen.

Diakonennadeln Größenvergleich
Größenvergleich: Nadel (klein), Nadel, Sticker, Sticker (groß)
Diakonensticker
Diakonensticker 13mm
Diakonennadeln
Diakonennadeln klein (links) und normal
Diakonensticker 26mm
Diakonensticker 26mm
Diakonenohrstecker
Diakonenohrstecker
Diakonenanhänger
Diakonenanhänger
Teile diesen Beitrag via
An den Anfang scrollen